Unternehmer

Steuerinformationen

für Unternehmer

Unternehmer haben den Vorteil, dass Sie viele Möglichkeiten haben, den Gewinn zu senken.

  • Ob beim Transporter, Maschinen oder neuen Büromöbeln – kleine und mittelgroße Unternehmen können bei der Anschaffung von beweglichen Wirtschaftsgütern mit einer Sonderabschreibung i. H. v. 20% den Gewinn mindern
  • Inhaber kleiner- und mittelständischer Unternehmen können bis zu 40 Prozent der Anschaffungskosten für die in den kommenden drei Jahren geplanten Anschaffungen schon im aktuellen Geschäftsjahr vom Gewinn abziehen
  • Steuer sparen durch § 6b-Rücklage bei Grundstücksveräußerungen
  • Die GWG-Grenze wird ab 2018 von 410 Euro auf 800 Euro und der Einstiegswert für die Poolabschreibung von 150 Euro auf 250 Euro angehoben
  • Ausnutzung des begünstigten Steuertarifs für nicht entnommene Gewinne zur langfristigen Stärkung des Eigenkapitals und zur Vermögensbildung (§ 34a EStG) oder zur Verlagerung in Jahre mit niedrigeren Grenzsteuersätzen. Der Steuersatz für nicht entnommene Gewinn beträgt derzeit 28,25%
  • Durch den Wechsel der Gewinnermittlungsmethode kann der Gewinn geschickt in die Zukunft verlagert werden
  • Anstellung des Ehegatten als Minijobber statt familiärer Mitarbeit
  • Anmietung von Gewerberäumen, Garagen und Parkplätzen die bisher der Firma unentgeltlich überlassen wurden
  • Pkw-Anmietung vom Angehörigen (steuerliche Vorteile bei Umsatzsteuer u. Einkommensteuer)
  • Darlehensverträge mit Angehörigen (Konditionen wie unter fremden Dritten üblich)
  • Privat-Pkw: Bei betrieblichen Fahrten mit dem Privat-Pkw winken Betriebsausgaben von 0,30 Euro oder mehr je betrieblich gefahrenen Kilometer
  • Fahrtenbuch: Ab wann lohnt sich die Führung eines Fahrtenbuches bei einem Dienstwagen. Wir helfen Ihnen bei der Entscheidung
  • Ist eine Reise teilweise privat und teilweise betrieblich veranlasst, dürfen anteilig Betriebsausgaben angesetzt werden
  • Mehraufwendungen für Verpflegung bei Auswärtstätigkeiten können Sie nur in Höhe der gesetzlichen Pauschalen geltend machen. Die Höhe der Pauschalbeträge richtet sich nach der Reisedauer (Inlandsreisen: 12 Euro bei mehr als 8 Stunden; 24 Euro bei mehr als 24 Stunden)
  • Kundengeschenke sind bis zu einem Wert von 35 Euro abzugsfähig
  • Geschenke an Mitarbeiter sind zu besonderen Anlässen im Wert von bis 60 Euro abgabenfrei
  • Bewirtungsaufwendungen von Geschäftspartnern sind zu 70% als Betriebsausgaben abzugsfähig, soweit sie durch den Betrieb veranlasst und angemessen sind
  • Der Arbeitgeber kann die Kosten für bis zu zwei Betriebsveranstaltungen im Jahr lohnsteuerfrei behandeln, soweit sie im Durchschnitt pro Arbeitnehmer nicht mehr als 110 Euro betragen
  • Fortbildung. Das Finanzamt beteiligt sich an den Kosten etwa für den Computer- oder Sprachkurs, soweit die Teilnahme beruflich oder betrieblich veranlasst war
  • Aufbau einer betrieblichen Altersversorgung für Mitarbeiter und mitarbeitende Familienangehörige
  • Telefon und Internet: Anteilige Kosten absetzen auch bei Privatanschluss
  • Betriebsausgabenpauschalen können bei bestimmten Selbständigen angesetzt werden (Das Sammeln von Ausgabenbelegen entfällt)
  • Einzel- und Personenfirmen sollten prüfen, ob sie wirklich hohe Bankbestände auf Firmenkonten lassen wollen. Die Umbuchung auf private Festgeldkonten lohnt sich – weil die Zinserträge dieser Konten nur mit 25 Prozent Abgeltungsteuer belegt werden, für Zinsen auf Geschäftskonten aber bis zu 45 Prozent fällig werden
  • Riester-Zulage können unter Umständen auch Selbständige erhalten
  • Seit 2010 können Sie auch die Krankenversicherungsbeiträge Ihrer Kinder absetzen
  • Reduzierung der Steuern durch Einzahlungen in die Rurüp-Rente oder Deutsche Rentenversicherung (2018: maximal 23.808 Euro bei Ledigen bzw. 47.616 Euro bei Ehegatten)

u.v.m.

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Talstraße 20
91171 Untermässing

Telefon: 08463 / 6406-0
Telefax: 08463 / 6406-15

E-Mail: info@steuer-werner.de

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