![](https://www.steuer-werner.de/wp-content/uploads/2018/05/steuerinfo-1.jpg)
Steuerinformationen
für Arbeitnehmer
![](https://www.steuer-werner.de/wp-content/uploads/2018/04/claim.jpg)
Im Einkommensteuergesetz gibt es eine große Anzahl an steuerfreien und steuerbegünstigten Gehaltsextras, die Arbeitnehmer und Arbeitgeber anstatt der klassischen Gehaltserhöhung vereinbaren können. Folgende Gehaltsextras zur Senkung der Abgabenlast bieten sich an:
- Gelegenheitsgeschenke bis zu 60 Euro (zum Geburtstag, zur bestandenen Prüfung)
- Fahrtkostenzuschüsse
- Dienstwagen zur Privatnutzung anstatt Gehaltserhöhung
- Gutscheine aller Art (Tankgutschein, Buchgutschein u. a.)
- Zuschüsse zu Telefongebühren und Internetnutzung (Privatanschluss)
- Handy statt Gehaltserhöhung
- Steuerfreie Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit
- Kostenübernahme bei Kindern im Kindergarten
- Erholungsbeihilfen
- Steuerfreie Arbeitgeberdarlehen
- Zuschüsse zur Gesundheitsförderung
- Betriebliche Altersvorsorge, Direktversicherung, Pensionskasse
- Übernahme von Aus- u. Fortbildungskosten
Fragen Sie uns, wir geben Ihnen Hilfestellung bei der Optimierung Ihres Nettogehalts!