Steuerinformationen
für Rentner & Pensionäre
Aufgrund der Umstellung bei der Rentenbesteuerung im Jahr 2005 hat sich die Zahl der steuerpflichtigen Rentner beinahe verdoppelt. Bei Neurentnern im Jahr 2018 bleiben nur 24 Prozent der Rente steuerfrei. Insgesamt sind daher mittlerweile 4,4 Millionen Rentner steuerpflichtig. Durch die geplanten Rentenerhöhungen überschreiten mehr Rentner das steuerfreie Existenzminimum und sind daher verpflichtet eine Steuererklärung abzugeben.
Wir bieten für Sie folgende Leistungen an:
- Überprüfung der richtigen steuerlichen Einordnung der Altersbezüge (steuerfreie Unfallrente, Hinterbliebenenrente u.a.)
- Senkung des steuerpflichtigen Rentenanteils durch Beantragung der Teilrente (mindestens 10%)
- Antrag auf Verzicht zur Abgabe einer Steuererklärung
- Antrag auf Bescheinigung einer Nichtveranlagung
- Steuermindernde Gestaltung bei Abfindungen
- Steueroptimierte Anlage hoher Einmalzahlungen und Sicherung des Altersruhestands
- Übertragung von Vermögen auf die nächste Generation oder Veräußerung gegen Rentenzahlung zur Senkung der Steuerlast
- Berücksichtigung der Behinderten-Pauschbeträge
- Pauschale Fahrtkosten bei Grad der Behinderung von mindestens 80 oder 70 mit „G“
- Optimierung des steuerlichen Ansatzes von Pflegekosten
- Anträge auf Günstigerprüfung für die Kapitalerträge
- Unterhaltszahlungen steuersparend erklären
- Anwendung der Öffnungsklausel (für Renten aus Versorgungswerken)
- Prüfung der Auswirkung von privaten Versicherungsbeiträgen
- Steueroptimierte Ausnutzung von privaten Handwerkerleistungen; ggf. Verteilung der Aufwendungen auf mehrere Jahre
- Überwachung der Hinzuverdienstgrenze beim Bezug von Erwerbsunfähigkeits- und Teilerwerbsunfähigkeitsrente. Gegebenenfalls zielorientierte Gestaltung bei Selbständigen durch Wechsel der Gewinnermittlungsart zur Bilanzierung und Beschäftigung von Angehörigen.
- Beantragung des Gnadensplittings
- Berücksichtigung des Härteausgleichs bei Nebeneinkünften
u.v.m.